Neue Richtlinien zur Förderung durch Kids Love Music ab 1.5.2026
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Förderung wird in drei verschiedenen Stufen für alle neuen Anträge ab 1.5.26 zu diesen Maßstäben vergeben:
- 20% Förderung für alle Familien unterhalb des Nettoäqivalenzeinkommens des jeweiligen Bundeslandes. Es werden die unten aufgeführten Werte des statistischen Bundesamtes als Richtlinie genutzt.
- 30% Förderung Wohngeldempfänger
- 40% Förderung Empfänger von Grundsicherung
Die Musikschule gibt weitere 10% des monatlichen Entgelts als Ermäßigung.
Die Deckelung der Förderung wird aufgehoben. Bei einem monatlichem Unterrichtshonorar von beispielsweise 100 Euro werden also 40 Euro Förderung durch Kids love Music und 10 Euro durch die Musikschule gewährt.
Die Partnermusikschulen verpflichten sich einmal jährlich ein Benefizkonzert zugunsten von Kids love Music durchzuführen. Dafür bekommen Sie auf Anfrage eine Spendendose gestellt.
Die Beantragung läuft über die Musikschulen. Eltern müssen nur die Einkommensnachweise an die Musikschule schicken. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung über die Bewilligung und die Förderhöhe obliegt der Jury.
Nettoäquivalenzeinkommen nach Bundesländern
- Baden-Württemberg 35 218 €
- Bayern 36540 €
- Berlin 33544 €
- Brandenburg 31851 €
- Bremen 28187 €
- Hamburg 32905 €
- Hessen 34079 €
- Mecklenburg-Vorpommern 29453 €
- Niedersachsen 32005 €
- Nordrhein-Westfalen 33223 €
- Rheinland-Pfalz 32975 €
- Saarland 31884 €
- Sachsen 29021 €
- Sachsen-Anhalt 27876 €
- Schleswig-Holstein 33128 €
- Thüringen 30605 €
Die Dauer der Förderung wird auf ein Jahr begrenzt.
Nach Ablauf eines Jahres werden sowohl die Fortschritte des Schüler, als auch die noch bestehende Bedürftigkeit neu beurteilt. Letztere muss von der antragstellenden Familie erneut und aktiv nachgewiesen werden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- einen aktuellen Nachweis über die anhaltende finanzielle Bedürftigkeit (z.B. Hartz IV-Bescheid, Einkommensnachweise etc.);
- einen Kurzbericht über den Lernerfolg des geförderten Schülers (idealerweise vom Fachlehrer);
- den Nachweis über die im vergangenen Jahr organisierten Konzerte zugunsten des Sozialfonds (Pressebericht, Einladung, Programm o.ä.);
- nach Möglichkeit Fotos und/oder Presseberichte als „Erfolgsmeldungen“ für Sponsoren
Im Falle nicht vollständig eingereichter Unterlagen werden diese nachgefordert und ggf. an die Jury weitergeleitet. Die Abstimmung über die Förderung erfolgt dann zeitnah per Mail.
Wer entscheidet über die Gewährung der Förderung?
Über die Genehmigung der Förderung entscheidet ein dreiköpfiges Kontrollgremium. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist ein einstimmiger Beschluss notwendig. Ein genehmigter Förderbeitrag wird an die Musikschule des(r) Schülers/Schülerin überwiesen.