Förderung

Was wird gefördert?
Kids love Music fördert die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in einer Instrumental- oder Vokalausbildung. Durch die Bezuschussung von Unterrichtsgebühren sichern wir eine dauerhafte, qualitätsvolle Musikausbildung.

Dabei schaffen wir soziale Gleichberechtigung, denn sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche müssen die Chance erhalten, am kulturellen Leben teilnehmen zu können.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwingend erforderlich für die Bewilligung eines Förderantrags ist der Nachweis über die soziale Notlage des/r Erziehungsberechtigten. Dies kann z.B. ein ALG II-Bescheid, eine ähnlich detaillierte Auflistung der finanziellen Verhältnisse oder eine ausführliche Beschreibung der Bedürftigkeit sein. Nicht von Belang ist, weshalb und wie die Notlage zustande kam.

Wie stelle ich einen Antrag?
Wir benötigen zur Bearbeitung des Antrages

  • der von der Musikschule ausgefüllte „Antrag auf musikalische Förderung“
  • aussagekräftige Bescheinigungen über die Einkommesverhältnisse (z.B. von Jobcenter oder Finanzamt), Angabe des monatlichen Gesamteinkommens
  • eine Kopie des Unterrichtsvertrages zwischen Eltern und Musikschule aus der hervorgeht, dass Letztere ihrerseits eine Ermäßigung in Höhe von 10% gewährt. Diese Ermäßigung muss von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift bestätigt werden.

Bei Rückfragen können Sie gern den Leiter der Jury unter der Mail michael.moch@kids-love-music.de oder telefonisch unter 05241-12590 kontaktieren.

Höhe und Dauer der Förderung?

Der Sozialfonds übernimmt bei Bewilligung eines Förderantrags 20 bis 40 Prozent der Unterrichtsgebühren. Bei 20 Prozent sind dies maximal 20 Euro und bei 40 Prozent maximal 30 Euro. Begründete Härtefälle werden mit bis zu 60 Prozent, höchstens 45 Euro pro Monat gefördert.

Geht der Antrag bei der Geschäftsstelle in Berlin bis zum 15. eines Monats ein, beginnt die Förderung i.d.R. zum 1. des Folgemonats.

Die prozentuale Ermäßigung bezieht sich auf den Brutto-Schulgeldbetrag (ohne schulinterne Vergünstigungen).

Es ist verpflichtend, Schulgeldänderungen zwecks Berücksichtigung bei der Förderhöhe zu melden.

Die Dauer der Förderung wird auf ein Jahr begrenzt.
Nach Ablauf eines Jahres werden sowohl die Fortschritte des Schüler, als auch die noch bestehende Bedürftigkeit neu beurteilt. Letztere muss von der antragstellenden Familie erneut und aktiv nachgewiesen werden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen aktuellen Nachweis über die anhaltende finanzielle Bedürftigkeit (z.B. Hartz IV-Bescheid, Einkommensnachweise etc.);
  • einen Kurzbericht über den Lernerfolg des geförderten Schülers (idealerweise vom Fachlehrer);
  • den Nachweis über die im vergangenen Jahr organisierten Konzerte zugunsten des Sozialfonds (Pressebericht, Einladung, Programm o.ä.);
  • nach Möglichkeit Fotos und/oder Presseberichte als „Erfolgsmeldungen“ für Sponsoren

Im Falle nicht vollständig eingereichter Unterlagen werden diese nachgefordert und ggf. an die Jury weitergeleitet. Die Abstimmung über die Förderung erfolgt dann zeitnah per Mail.

Wer entscheidet über die Gewährung der Förderung?
Über die Genehmigung der Förderung entscheidet ein dreiköpfiges Kontrollgremium. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist ein einstimmiger Beschluss notwendig. Ein genehmigter Förderbeitrag wird an die Musikschule des(r) Schülers/Schülerin überwiesen.